In vielen Situationen kann die Wertermittlung von Gebäuden erforderlich werden. Oftmals sind Verkauf, Erbschaft und Neuerwerb Gründe den Wert einer Immobilie zu bestimmen.
Im Groben wird dabei der Wert des Gebäudes und der Wert des bebauten Grundstückes nach den aktuell geltenden Richtlinien ermittelt.
Dabei werden z.B. aktuelle Grundstückswerte wie sie von zuständigen Gutachterausschuß vorgegeben werden zugrundegelegt. Desweiteren werden parallel verschiedene Verfahren angewendet um einen möglichst realistischen Wert der Immobilie zu erhalten.
Wir schätzen für Sie Ein- und Mehrfamilienhäuser, sowie kleine bis mittlere Gewerbeimmobilien.
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